Lagerung und Umgang mit Gefahrgut
Gefahrgut
Wir helfen Ihnen im Umgang mit Gefahrgut
Wir unterstützen und beraten Sie in allen Fragen im Bereich Gefahrgut. Für weiterführende Informationen oder Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Unternehmen in guten Händen
Gefährliche Güter werden in einer hoch industrialisierten Gesellschaft häufig verwendet und natürlich auch befördert. Wichtig bei Transporten ist es, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Für den Transport gefährlicher Güter wurde deshalb ein internationales Regelwerk geschaffen, mit dem der sichere Transport dieser sensiblen Güter grundsätzlich gewährleistet ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Klassifizierung, der Verpackung und der Kennzeichnung der gefährlichen Güter, dem Bau, der Ausrüstung und der Überprüfung der Fahrzeuge und der Tanks, sowie der Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten, Fahrzeugführern und anderen mit dem Transport gefährlicher Güter befassten Personen.
Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser- (See- und Binnenschiff) und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind (Die Verpflichtung für den See- und Luftverkehr besteht nur national). Dies geschieht entweder durch eine arbeitsvertragliche Regelung oder durch eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers, die innerhalb des Unternehmens oder des Betriebes bekannt gemacht wird. Jeder Mitarbeiter muss wissen, wer der Gefahrgutbeauftragte ist und wo und wie der Gefahrgutbeauftragte erreicht werden kann. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, ist er automatisch selbst der Beauftragte und muss die notwendigen Schulungen nachweisen. Bereits die Durchführung eines einzigen kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransportes erfordert nach geltendem Recht zwingend die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten. Dem Gefahrgutbeauftragten obliegt die Verantwortung, für die Überwachung und sichere Abwicklung von Gefahrguttransporten zu sorgen. Schwere und schwerste Unfälle mit gefährlichen Gütern zeigen auf, welche Sorgfalt diese Tätigkeit erfordert. Aufgrund seiner umfangreichen Pflichten muss der Gefahrgutbeauftragte stets auf dem neusten Stand aller gefahrgutrelevanten Gesetze und Vorschriften sowie der angrenzenden Rechtsbereiche sein.
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