Aktuelles in unserem Unternehmen

Dezember 2023
Vorhang auf für die Gefährdungsbeurteilung
Unternehmen müssen für sichere Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sorgen. Dreh- und Angelpunkt ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung muss jeden Arbeitsplatz berücksichtigen.
Lärm, Strom, giftige Stoffe, schwere Lasten, gefährliche Maschinen: Die Liste möglicher Risiken an Arbeitsplätzen ist lang. Darüber hinaus können sich die Gefährdungen je nach Arbeitsplatz stark voneinander unterscheiden.
Deshalb müssen Unternehmen jeden Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
Dafür verantwortlich sind in der Regel die Führungskräfte. Unterstützt werden sie von Fachleuten wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem betriebsärztlichen Dienst. Darüber hinaus helfen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Gefährdungen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Unternehmen können dafür auf die zuständige Aufsichtsperson ihres Trägers zugehen.
Psychische Belastungen erfassen
Eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung muss auch vor Gefährdungen durch psychische Belastung schützen. Diese können beispielsweise durch lange Arbeitszeiten, Leistungsdruck oder Konflikte im Team entstehen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind auch diese Risiken zu ermitteln.
Fragebögen, persönliche Gespräche mit Beschäftigten oder Workshops unterstützen, die psychische Belastung eines Arbeitsplatzes festzustellen.
Quelle: DGUV

Offizieller Terminkalender des Ingenieurbüros
Anstehende Veranstaltungen
Sa, 13.01.2024
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte in Gladbeck
Wir bieten regelmäßig über das Jahr verteilt Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte an. Leider sind alle Teilnahmeplätze für den aktuellen Termin vergeben.