Speicherung und Verwaltung von Daten

Datenschutz

Experte im Bereich Datenschutz

Wir beraten Sie in der Einschätzung der Auswirkungen der DSGVO auf Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei dem Aufbau und der Optimierung einer Datenschutzorganisation, die zu Ihrem Unternehmen passt und übernehmen, wenn erforderlich, die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen – fachkundig und zuverlässig.

Ihr Unternehmen in guten Händen

In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen und Organisationen, die den Kriterien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) entsprechen, verpflichtend. Entscheidend dafür ist einerseits, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden und andererseits, wie viele Mitarbeiter eines Unternehmens damit betraut sind. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten empfiehlt sich für Unternehmen, die diese Aufgabe einem Experten übergeben möchten.

In Anbetracht der hohen Risiken ist es wichtig, den richtigen Partner zu wählen. Sie möchten von unserer hochqualifizierten Experten profitieren und Ihre Pflichten im Datenschutz mit möglichst wenig Aufwand erfüllen?

Gerne schlagen wir Ihnen innovative und praxiserprobte Lösungsansätze vor. Dabei möchten wir zunächst Ihren aktuellen Ansatz kennenlernen, um Ihnen im Anschluss Ideen zur Aufwandsreduzierung für Ihr Unternehmen vorzuschlagen.

An Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber auch die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz als Voraussetzung für die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz festgelegt. Als Dienstleister übernehmen wir alle gesetzlichen Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.

Unter anderem stehen wir Ihnen in den folgenden Bereichen mit unserer jahrelangen Expertise zur Verfügung:

  • Prüfung der derzeitigen Verarbeitung personenbezogener Daten inkl. Handlungsempfehlung
  • Erstellung von internen Richtlinien, Arbeitsabläufen und Handbüchern, Information und Einwilligung der Betroffenen in die Datenverarbeitung
  • Überarbeitung und Anpassung des entsprechenden Vertragsverhältnisses mit den an der Verarbeitung beteiligten Personen, einschließlich Ihren Geschäftspartnern
  • Koordination der Datenschutzaktivitäten innerhalb des Unternehmens unter Verwendung eines individuellen Datenschutz-Management-Systems (DSMS)
  • Durchführung von Schulungen, um Ihre Mitarbeiter*innen zum Einen zu sensibilisieren und zum Anderen, um ein besseres Verständnis für die Thematik aufbauen zu können
  • Analyse, ob es erforderlich ist, eine Folgenabschätzung zum Schutz personenbezogener Daten durchzuführen und entsprechende Folgeunterstützung bei diesem Prozess
  • Überwachung der Datenschutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen, um Datenpannen vorzubeugen
  • Ansprechpartner bei Fragen oder Unklarheiten zum Datenschutz im Unternehmensalltag

Datenschutz ist eine unverzichtbare Bedingung für das Funktionieren jeglichen demokratischen Gemeinwesens.
- Jörg Tauss

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