Ihr kompetenter Partner in Angelegenheiten des Brandschutzes

Brandschutz

Experte im präventiven Schutz zahlreicher Unternehmen

Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Betriebsstätten, technische Anlagen, Maschinen und Geräte so zur Verfügung zu stellen, dass die Mitarbeiter / -innen vor Gefahren geschützt sind.

Wir helfen Ihnen bei den notwendigen Vorkehrungen, um dies zu gewährleisten! Zahlreiche Unternehmen sind seit Jahren mit uns an ihrer Seite unfallfrei.

Ihr Unternehmen in guten Händen

Ganzheitlich betrachteter Brandschutz sichert Ihren langfristigen Unternehmenserfolg. Um einen funktionierenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Wir wollen Sie hierbei unterstützen, denn Zukunft braucht verlässliche Partner.

 

Unsere Sicherheits- und Brandschutzingenieure sind Ihnen bei der Organisation des Brandschutzes in Ihrem Betrieb gerne behilflich. Wir bieten Ihnen dazu untenstehende Leistungen an:

  • Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO NRW
    Aufstellen von Brandschutzkonzepten für alle Gebäudetypen in enger Zusammenarbeit mit Planern, Bauherren und Behörden
    Prüfung des Brandschutzes nach § 68 BauO NRW
    Bescheinigungen für das vereinfachte Genehmigungsverfahren, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht
    Bauleitung Brandschutz
    Beratung in der Ausführungsplanung sowie die Überprüfung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und Abnahmebescheinigungen zur Vorlage beim Bauordnungsamt
    Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne
    Feuerwehrpläne nach DIN 14096 in Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren, Flucht- und Rettungspläne nach ASR A 1.3
    Betrieblicher Brandschutz
    Übernahme von Pflichten als Brandschutzbeauftragte, Brandschutzordnungen, Unterweisungen der Mitarbeiter, Organisation der Wartung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen
    Explosionsschutz
    Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß Betriebssicherheitsverordnung

  • Beratung aller Führungskräfte und der Sicherheitsfachkraft bei der Planung, Ausführung, Änderung und Unterhaltung von Gebäuden, Anlagen und Brandschutzeinrichtungen in brandschutztechnischen und organisatorischen Fragen.
  • Überwachung der Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen
    – aus gesetzlichen Vorschriften
    – aus Genehmigungsbescheiden
    – aus brandschutztechnischen Regelwerken
    – aus den innerbetrieblichen Regelwerken (z.B. Brandschutzordnung, Feuerwehreinsatzplan usw.)
    – durch regelmäßige Kontrolle der Betriebsstätte sowie Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschlag von
       Maßnahmen zur Beseitigung
  • Information der Führungskräfte
  • Organisation der Mitarbeiterausbildung an Feuerlöschgeräten und Überwachung der Ausbildungsfristen.
  • Organisation von Gebäuderäumungsübungen.
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Feuerlöscheinrichtungen durch externe befähigte Personen  mit Überwachung der Prüf- und Wartungsfristen sowie Führung der Prüf- und Wartungsnachweise.

Wir sichern Unternehmenswerte.

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