CE-Kennzeichnung
Was bedeuten für Sie als Unternehmer / Verantwortlicher die Europäischen Richtlinien?
Als Hersteller bringen Sie Ihre Produkte rechtskonform in den Markt, wenn Sie dafür die Konformität zu den EG-Richtlinien bewertet haben. Mit diesem Verfahren dokumentieren Sie den Abgleich Ihres Produktes mit den wesentlichen Anforderungen der zutreffenden Richtlinien und Normen. Im Ergebnis stellen Sie die EG-Konformitätserklärung aus und zeigen dies mit dem CE-Zeichen auf Ihrem Produkt.
Und auf welche Produkte?
- Konsumerprodukte
- Anlagen, Geräte und Maschinen für die Industrie
- selbst gebaute und genutzte maschinelle Werkzeuge bzw. Einrichtungen
Die STAPCON begleitet Sie als Hersteller, Importeur oder Entwickler fachkundig und effizient auf Ihrem Weg zur CE-Zertifizierung. Gemeinsam mit Ihnen koordinieren, organisieren und dokumentieren die STAPCON Fachkräfte auf Grundlage der EG-Richtlinien alle relevanten Richtlinien und Normen, die Ihr Unternehmen zum Erlangen des CE-Zeichens benötigt.
Das von der STAPCON durchgeführte Konformitätsbewertungsverfahren ist Ihre Basis für das CE-Zeichen, welches die EG-Richtlinien für Ihre Anlagen, Geräte und Produkte verbindlich vorschreiben. Das heißt, viele entsprechen partiell der EG-Maschinen-, Niederspannungs-, EMV- und/oder der Druckgeräte-Richtlinie. Für den Explosionsschutz greift speziell die sog. ATEX-Richtlinie.
Den Sachverhalt des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren nach EG-Richtlinie lösen wir Ihnen gerne auf, damit Sie als Hersteller und / oder Betreiber auf der rechtssicheren Seite stehen.